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Welche Voraussetzungen gibt es für eine Brücke?

Prinzipiell können Brücken bei Zahnlücken jeder Ursache eingesetzt werden. Falls keine als Pfeiler geeigneten natürlichen Zähne vorhanden sind, können Ankerpunkte für die Brücke durch Implantate künstlich hergestellt werden. Dabei sind die für Implantate geltenden Voraussetzungen maßgeblich.

Als Pfeiler nicht geeignet sind „tote“, das heißt, von der Versorgung mit Nerven und Gefäßen abgeschnittene Zähne. Stehen die potenziellen Pfeilerzähne sehr schief oder sind sie schräg in die Lücke hineingewachsen, lässt sich ebenfalls keine Brücke einsetzen.

Der Brückenverlauf darf nicht bogenförmig sein. Eine Brücke mit Kurve könnte zu einer Fehlbelastung der Pfeiler und so zu einer Lockerung dieser Zähne führen.

Eine zu große Spannweite der Brücke kann eine Überlastung der Pfeiler zur Folge haben. Wie groß die Spannweite sein darf, hängt von der Zahl und Belastbarkeit der zur Verfügung stehenden Pfeiler ab. Ob eine Zahnlücke zu groß ist, um mit einer Brücke versorgt zu werden, wird im Einzelfall entschieden.

Voraussetzung für das Einsetzen einer Brücke ist eine regelmäßige und gründliche Mundhygiene. Falls Sie dabei größere Schwierigkeiten haben, ist herausnehmbarer Zahnersatz, beispielsweise eine Teilprothese, eventuell die bessere Alternative. Denn diese ist leicht zu reinigen. Personen, bei denen häufig Schleimhautentzündungen auftreten, profitieren ebenfalls eher von Teilprothesen.